AGB
ALLGEMEINE VERLEIHBEDINGUNGEN FÜR FESTAUSSTATTUNG DER BRAUEREI SCHLOSS EGGENBERG STÖHR GMBH & CO KG
(gültig ab 1.4.2018)
1. Allgemeines
Die vorliegenden Allgemeinen Verleihbedingungen sind die ausschließliche Geschäftsgrundlage für Lieferungen und Leistungen der Brauerei Schloss Eggenberg Stöhr GmbH & Co KG (in der Folge kurz „Brauerei“) und dem Kunden. Entgegenstehenden AGBs wird widersprochen. Mündliche Abreden und Zusicherungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Brauerei.
Diese Bedingungen finden auch sinngemäß Anwendung, wenn das Leihgut dem Kunden ohne Verrechnung zur Verfügung gestellt wird.
2. Leihgut (Festausstattung)
Das Leihgut steht dem Kunden bei Verfügbarkeit zu den jeweils gültigen Preisen zur Verfügung. Es dient der Vermarktung von Produkten der Brauerei und ist ausschließlich auf die Verwendung der selbigen dimensioniert. Bekleben des Leihguts mit Preislisten, Werbungen des Kunden, Fremdmarkenlogos, etc. ist ausdrücklich verboten.
Die Dimensionen und Leistungen der Gerätschaften sind nach bestem Wissen und Gewissen erhoben, stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften dar. Das Leihgut ist gebraucht.
3. Leihentgelt
Das jeweils gültige Leihentgelt ist grundsätzlich der aktuellen Preisliste Gastronomie (PG9) der Brauerei zu entnehmen. Das Leihentgelt beinhaltet die Zurverfügungstellung des Leihguts und die gewöhnliche Instandhaltung der selbigen. Nicht enthalten im Pauschalentgelt sind über die gewöhnliche Verunreinigung hinausgehende Reinigung von Verschmutzungen, beispielsweise durch Einlagerung von Speisen, Bekleben, etc. und die Reparaturen von Beschädigungen, die beispielsweise durch missbräuchliche Verwendung entstanden sind, sowie der Transport.
Das Transportentgelt wird in der Leihvereinbarung separat geregelt und gilt jedenfalls nur für jeweils eine Anfahrt bei Lieferung bzw. Abholung. Bei weiteren benötigten Anfahrten durch Verschulden des Kunden (bspw. Abwesenheit trotz Vereinbarung) wird der tatsächliche Aufwand separat in Rechnung gestellt.
4. Dauer der Leihe / Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit wird zwischen dem Kunden und der Brauerei schriftlich vereinbart (Veranstaltungszeitraum). Die Brauerei behält sich das Recht vor, die Rückholung der Leihgüter aus Dispositionsgründen zu verzögern. Diese Verzögerung bei der Rückholung wird beidseitig nicht in Rechnung gestellt.
Bei Lieferung beginnt die Vertragslaufzeit mit Ankunft des Leihguts beim Kunden und endet mit Rückholung durch die Brauerei oder einem ihrer Logistikpartner. Bei Abholung durch den Kunden beginnt die Mietzeit bei Abholung an der Rampe der Brauerei durch den Kunden und endet mit Rückgabe an der Rampe. Für den Fall einer dem Kunden zuzurechnenden nicht rechtzeitigen Rückführung der Leihgüter behält sich die Brauerei die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor, wobei diese jedenfalls in Höhe der vereinbarten Miete verrechnet wird.
5. Nachträgliche Verlängerung der Vertragslaufzeit
Eine nachträgliche Verlängerung der Vertragslaufzeit ist nur mit ausdrücklicher Bestätigung der Brauerei mindestens 48 Stunden vor Auslaufen der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit möglich. Stimmt die Brauerei der gewünschten nachträglichen Verlängerung der Vertragslaufzeit nicht zu, hat der Kunde das Leihgut zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt zurückzustellen.
6. Nachbestellung
Nachbestellungen auf Kundenwunsch werden zusätzlich mit einer Transportpauschale zum jeweils geltenden Transporttarif verrechnet.
7. Rückgabe, Bruch, Verlust
Die Brauerei ist bemüht, dem Kunden entsprechend hochwertiges Leihgut zur Verfügung zu stellen. Das Leihgut wird daher vor Auslieferung auf Beschädigungen und Verunreinigungen kontrolliert.
Die Rückgabe erfolgt zu den üblichen Geschäftszeiten der Brauerei. Das Leihgut muss inklusive jeglichem Zubehör, bereitgestellter Verpackungen und Ladeträger wie ursprünglich verpackt retourniert bzw. am Lieferort in gelieferter Zusammenstellung auf festem Untergrund bereitgestellt werden. Insbesondere Schlichtordnungen, etc. sind dabei einzuhalten. Die Rücknahme findet bei der Abholung durch den Zustellfuhrpark der Brauerei oder einem ihrer Logistikpartner bzw. bei Rückgabe durch den Kunden statt. Die Rücknahme erfolgt grundsätzlich mit Vorbehalt. Gläser und nicht einsehbare Beschädigungen können im Nachhinein durch die Brauerei beanstandet und verrechnet werden.
Exakte Bruch- und Verlustmengen werden somit erst bei der Überprüfung während der Reinigung ermittelt. Nach Wahl der Brauerei kann bei Bruch bzw. Verlust der Ersatz bzw. die Reparatur auf Rechnung des Kunden erfolgen. Für den Fall des Ersatzes wird der zum Zeitpunkt des Geschäftsfalls fällige Wiederbeschaffungswert des jeweiligen Leihguts in Rechnung gestellt.
Beschädigte, irreparable Leihgüter (mit Ausnahme der Gläser) werden jeweils bis zum 15. des Folgemonats (ausgehend vom Rückgabedatum) bei der Brauerei zur Begutachtung bzw. Abholung aufbewahrt. Danach wird das beschädigte Leihgut entsorgt.
Bei Schäden, die durch den Kunden verursacht wurden, behält sich die Brauerei vor, den Mietentgang bis zum Abschluss der Reparatur bzw. Wiederbeschaffung zum jeweilig gültigen Tarif ohne etwaig vereinbarte Konditionen zu verrechnen.
Nicht zurückgegebenes, bereits in Rechnung gestelltes Leihgut kann bis zum 15. Kalendertag des Folgemonats der Verrechnung bei der Brauerei zurückgegeben werden, wobei der Kunde dieses Leihgut auf eigene Kosten selbst zurückzustellen hat oder für die durch die Beauftragung der Brauerei entstandenen Kosten aufkommen muss.
8. Reinigung
Das zur Verfügung gestellte Leihgut ist möglichst sauber und in ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Bei übermäßiger Verschmutzung wird die Reinigung mit dem jeweils gültigen Stundensatz der Brauerei verrechnet.
9. Transport
Im Falle der Lieferung besteht die Pflicht des Kunden – oder einer vom Kunden betrauten Person unter vorheriger Information und Vorlage eines Ausweises – bei der Anlieferung zur Abnahme des Leihguts anwesend zu sein. Mehrfachanfahrten bei Lieferung oder Abholung aufgrund von Abwesenheit des Kunden werden zum jeweils gültigen Transporttarif der Brauerei verrechnet. Für beide, Lieferung und Abholung durch die Brauerei oder einem ihrer Logistikpartner wird ein Zeitfenster (vormittags oder nachmittags) vereinbart, wobei auf Wunsch ein telefonisches Lieferaviso durchgeführt wird.
Vorab vereinbarte Kundenabwesenheit wird auf dem Lieferschein mit „Kunde nicht anwesend“ vermerkt.
Bei Selbstabholung durch den Kunden hat das Leihgut nach den geltenden Gesetzen (insbesondere der StVO) schonend mit einem für das Leihgut geeigneten Fahrzeug und den seitens der Brauerei zur Verfügung gestellten Lade- und Transporthilfen transportiert zu werden. Für jegliche Transportschäden bei Selbstabholung gilt die Haftung des Kunden. Die Brauerei behält sich das Recht vor, den Eigentransport (Selbstabholung) durch den Kunden zu verwehren, wenn das dafür verwendete Fahrzeug offensichtlich nicht den Anforderungen eines gesetzeskonformen Transports entspricht.
10. Gefahrenübergang
Der Gefahrenübergang bei Lieferung erfolgt bei Abnahme (Unterzeichnung des Lieferscheins durch den Kunden). Wird Kundenabwesenheit vereinbart und ist dies auf dem Lieferschein mit dem Vermerk „Kunde nicht anwesend“ anstelle der Kundenunterschrift vermerkt, gilt der Gefahrenübergang nach dem Abstellen der Lieferung beim Kunden. Der Kunde vertraut dabei ausdrücklich auf Vollständigkeit der Lieferung und ist für etwaigen Schwund haftbar.
Der Gefahrenübergang bei Abholung durch den Kunden erfolgt an der Rampe der Brauerei.
Bei Rückholung durch die Brauerei oder einem ihrer Logistikpartner erfolgt der Gefahrenübergang bei Abnahme vor Ort oder bei Retourstellung durch den Kunden an der Rampe.
11. Stornierung
Die Stornierung eines Auftrags kann grundsätzlich bei bis zu einer Palette Kommission drei Tage, bei über eine Palette hinausgehenden Kommissionen bis zu vierzehn Tage vor Beginn der Vertragslaufzeit erfolgen. Unter Beachtung dieser Fristen werden Stornierungen aufgrund höherer Gewalt gänzlich kostenfrei entgegengenommen. Bei Stornierungen aufgrund anderer Ursachen behält sich die Brauerei vor 50% der Miete, später 100% der Miete, zu verrechnen.
12. Haftungsausschluss
Der Kunde hat vor Verwendung des Leihguts seine volle Verwendungstauglichkeit zu prüfen. Fehlerhaftes Leihgut darf nicht verwendet werden und ist der Brauerei sofort zu retournieren bzw. anzuzeigen. Wird der Kunde von Dritten diesbezüglich in Anspruch genommen, hält der Kunde die Brauerei jedenfalls schad- und klaglos.
13. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet die überlassenen Sachen pfleglich und ordnungsgemäß zu behandeln und sie gegebenenfalls bewachen zu lassen. Er hat Gebrauchs-, Wartungs- und Pflegehinweise einzuhalten und sichert die Kenntnis – sowohl eigene, als auch der Erfüllungsgehilfen – im Umgang mit dem Leihgut zu. Er hat sich bei Anlieferung/Abholung und Rückholung/Retourlieferung vom ordnungsgemäßen Zustand des Leihguts zu überzeugen und Mängel unverzüglich anzuzeigen. Eine Überlassung an Dritte oder die Verbringung ins Ausland ist ohne vorherige Zustimmung der Brauerei untersagt. Der Kunde hat die Sache frei von Rechten Dritter zu halten.
14. Zahlungsbedingungen
Der Kunde, sofern eine laufende (mind. bereits 6 Monate andauernde) Geschäftsbeziehung mit hinterlegter Kundennummer besteht, zahlt nach den mit der Brauerei vereinbarten Zahlungskonditionen. Bei Kunden ohne Kundennummer bzw. ohne laufende Geschäftsbeziehung ist die Miete bei Übernahme der Sache fällig. Die Brauerei behält sich im Zweifel vor, das Leihgut nur gegen Erhalt einer entsprechenden Kaution als Sicherheit auszuhändigen. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist jedenfalls unzulässig.
15. Geltendes Recht / Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Republik Österreich. Erfüllungsort ist der Sitz der Brauerei. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Gmunden, sofern der Kunde Unternehmer ist oder keinen Wohnsitz in Österreich unterhält. Der Kunde ist mit einer Verarbeitung seiner Daten für geschäftliche Zwecke einverstanden.